Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Grafikdesigner und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, sobald der Auftraggeber final den Auftrag vergibt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Grafikdesigner Abweichungen zunächst vorbehaltlos umsetzt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind schriftlich festzuhalten.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

2.2 Jeder dem Grafikdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeit des Grafikdesigners, sowie die schutzrechtliche Eintragungsfähigkeit ist nicht Gegenstand des Vertrages. Entsprechende Recherchen unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers.

2.3 Der Grafikdesigner überträgt dem Auftraggeber das für den jeweiligen Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Hierbei handelt es sich um das einfache Nutzungsrecht. Abweichungen hiervon bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Der Grafikdesigner bleibt in jedem Fall berechtigt seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon, ebenso wie das Belegexemplar im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Grafikdesigner und dem Auftraggeber.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Grafikdesigners nicht verändert werden.

2.6 Der Grafikdesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.

2.7 Sämtliche Vorschläge und Weisungen des Auftragsgebers haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht. Abweichungen hiervon bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.

3 Vergütung

3.1 Die Vergütung unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG. Demnach ist in der Rechnung gem. Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UStG) keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen. Der Betrag ist ohne Abzug zahlbar.

3.2 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.3 Sämtlichen Tätigkeiten (einschließlich der Anfertigung von Entwürfen), die der Grafikdesigner im Rahmen des Auftrages erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4 Sonderleistungen, Neben- und Fremdleistungen

4.1 Der Grafikdesigner ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Grafikdesigner hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Grafikdesigners abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Grafikdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4.3 Sämtliche Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen, wie spezielle Materialien, oder die Anfertigung von Modellen, Fotos, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Grafikdesigner spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nichts etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben Eigentum des Grafikdesigners und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikdesigners geändert werden.

6 Herausgabe von Daten

6.1 Der Grafikdesigner ist verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.

6.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.3 Der Grafikdesigner haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Grafikdesigners ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftragsgebers entstehen.

6.4 Die Versendung sämtlicher genannter Gegenstände und Daten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Der Auftraggeber legt dem Grafikdesigner vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

7.2 Die Produktüberwachung durch den Grafikdesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. In dem Fall ist der Grafikdesignerberechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Vor allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Grafikdesigner unentgeltlich ein einwandfreies Belegexemplar.

8 Haftung

8.1 Der Grafikdesigner haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftragsgebers.

8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4 Der Grafikdesigner haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Grafikdesigner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

8.6 Sofern nichts anderes vereinbart, verwendet der Grafikdesigner für die Gestaltung des Auftrages durch den Auftraggeber Bildmaterial von adobe.stock.de sowie www.depositphotos.de . Vom Grafikdesigner wird die einfache Standartlizenz des jeweiligen Anbieters für sich eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Standartlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Grafikdesigner haftet nicht für die Einhaltung der jeweiligen Standartlizenz.

9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht für den Grafikdesigner Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Grafikdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafikdesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Grafikdesigner im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, die zur Verfügung gestellten Materialien, wie Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

10 Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Grafikdesigner eine Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalisierung der zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: 50% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11 Verwertungsgesellschaften

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der vereinbarten Vergütung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins         Ausland verlegt, wird der Sitz des Grafikdesigner als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

Stand 04/2023